Hamburg (ots) - Osterfeuer haben nicht nur in Hamburg eine sehr lange Tradition. Beim richtigen und vor allem sicheren Abbrennen müssen einige Sicherheitsregeln beachtet werden. Die nachfolgenden Informationen der Feuerwehr Hamburg sollen dazu beitragen, die traditionellen Feuer zum Osterfest zu einem für alle Beteiligten ungetrübten Ereignis werden zu lassen.
- Die Zustimmung des Grundeigentümers für ein Osterfeuer ist
erforderlich.
- Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine
Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Abstände zu Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 100 m und zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m
- Die Größe der Stapel dürfen 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht
überschreiten.
- Zum traditionellen Osterfeuer gehört nur Holz als Brennmaterial.
Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden!
- Weil eine Rauchentwicklung nicht immer vermeidbar ist, muss ein
Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200 m eingehalten werden.
- Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muss in jedem Fall
gewährleistet sein. Rettungswege sind frei zu halten.
- Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des
Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.
- Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle
nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
- Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, ist
insbesondere die Frage einer Rettungs- und Feuerwehrzufahrt zu klären. Beim Unterschreiten der genannten Sicherheitsabstände, bei starker Trockenheit, ungünstiger Windrichtung und -stärke muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit evtl. zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass das Gefahrenrisiko reduziert wird. Das sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung
(Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke)
- Reduzierung des Brandgutes
- Vorhaltung eigener Löschgeräte
- Sicherheits- u. Ordnungskräfte
Zur besonderen Beachtung:
Werden die vorgenannten Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, so kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben, bis hin zur fahrlässigen Brandstiftung einerseits und dem notwendigen Einschreiten der Behörden andererseits.
Grundsätzlich gilt: Sollte ein Notfall eintreten oder sich ein Osterfeuer unkontrolliert ausbreiten, wählen Sie sofort den Notruf 112.
Wir wünschen allen ein fröhliches Osterfeuer ohne Einsatz der Feuerwehr Hamburg.
Quelle: Original-Content von: Feuerwehr Hamburg, übermittelt durch news aktuell